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Plauderecke - Rechtsfrage um Titel

ErzEngel - Mi 06 Jun, 2007 13:54
Titel: Rechtsfrage um Titel
Hi Leute,

gerade kam wieder mal eine sehr interessante Frage auf.

Müssen FH-Absolventen in ihrem Titel zwangsläufig den Zusatz (FH) verwenden?

Ich bin der Meinung, dass es einmal eine Klage auf Grund des Antidiskriminierungsgesetzes gab, weil sich ein FH-Absolvent diskriminiert fühlte, dass er sich als FH'ler "outen" musste.
Und ich bin der Meinung, dass er Recht bekommen hat und seitdem die Pflicht abgeschafft wurde, das (FH) mitzuführen.
Als Gegenreaktion kamen dann jedoch Zusätze wie (TH), (TU) bzw. (Univ) in Umlauf.

Liege ich mit meiner Vermutung richtig oder bring ich da was durcheinander? Eine kurze Internetrecherche hat leider keine Ergebnisse gebracht. Daher frag ich mal die Rechtsexperten hier.
Widukind - Mi 06 Jun, 2007 13:58
Titel:
Also zumindest auf meienr Diplom-Urkunde steht der Titel: "Diplom-Betriebswirt (FH)", mir waere nicht bekannt, dass ich Teile davon weglassen darf., muss ein Dr. h.c. das h.c. nicht auch immer angeben?
Dwragon - Mi 06 Jun, 2007 14:06
Titel:
Mir hat mal einer gesagt, die ersten 5 Jahre würde es drin stehen und danach würde der Zusatz wegfallen.
Schocktrooper - Mi 06 Jun, 2007 14:59
Titel:
Was wollt ihr den immer mit meinen Inizialien in eurem Titel?? Wink
Flotti - Mi 06 Jun, 2007 16:28
Titel:
Also ich bin ja auch Fh-ler und bin im Februar 2008 fertig. Bin auch mal gespannt was dann auf meinem Bachelorzeugnis steht, aber ich glaube ich habe den bachelor of applied sciences.
http://en.wikipedia.org/wiki/Bachelor_of_Applied_Science
Von der rechtlichen Seite kann ich dir nicht weiterhelfen.
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