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Redamikanas
Blue Moon Emperor****
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Anmeldungsdatum: 13.04.2004
Beiträge: 1211

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BeitragVerfasst: Mi 24 Aug, 2005 12:43  Titel:  Auserwählter der Weite & Verzicht auf Kampfbeginn Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Shorah,

Nur eine kleine Regelfrage die gestern bei ner Partie Terrah (Df) vs. Terrah (Df) Rolling Eyes
zwischen boxi- und mir aufgekommen ist.

boxi- durfte den nächsten Kampf eröffnen.
Er spielte den AdW, wir warfen beide 2 Karten ab.
Anschliessend verzichtete er auf seinen Kampfbeginn,
warf noch ne 3te Karte ab, und zog wieder auf 6 nach.

Soweit so gut...

Aber nun stand ich da, mit nur 4 Handkarten und einem Kampfbeginn...
Eine bisher noch nie dagewesene Situation.
Normalerweise hatte man bisher immer mind. 6 Handkarten wenn man einen Kampf beginnen darf.

Frage:
Darf ich meine Kartenhand auch wieder auf 6 auffüllen,
oder muss ich mit den 4 Karten auskommen?

Aus den Regeln geht nichts dergleiches hervor.
Da findet man nur ne Passage wo steht,
dass derjenige der verzichtet hat auf 6 Karten nachziehen darf.

boxi- und ich fanden es jedenfalls etwas komisch,
und haben entschieden, dass ich vorher auf 6 nachziehen darf.

Was denkt ihr?




Zuletzt bearbeitet von Redamikanas am Mi 24 Aug, 2005 13:45, insgesamt einmal bearbeitet
 Geschlecht:Männlich  VerstecktPersönliche Galerie von RedamikanasBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
ErzEngel
Gott der Kreativität
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Alter: 44
Anmeldungsdatum: 21.11.2004
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BeitragVerfasst: Mi 24 Aug, 2005 12:49  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Also ich würde dafür folgendes Zitat aus den Regeln anwenden:

"Am Ende eines jeden Kampfes ergänzen beide Spieler ihre Kartenhand von ihren Nachziehstapeln auf 6 Karten. Wer bereits mehr als 6 Karten auf seiner Hand hat, behält die überschüssigen Karten."

Da ein Verzicht auf einen Kampfbeginn zwar kein beendeter Kampf ist, aber doch aktuell kein Kampf läuft, würde ich sagen, dass du wieder auffüllen dürftest.

Man kann aber dagegen auch sagen, dass eben kein Kampf beendet wurde, daher hast du auch nicht die Möglichkeit nachzuziehen.

Aber ich würde jetzt aus dem Bauch raus (weil es gibt keine definitive Regel) sagen, dass du es dürftest.

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Geirröd
Gott des Hilfsbereitheid
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BeitragVerfasst: Mi 24 Aug, 2005 13:09  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ich würde sagen, du stehst mit vier Handkarten da. Gibt keinen Grund, warum du nachziehen dürfen solltest. Klar ist ne ungewohnte Situation, aber warum nicht?

Grüße Geirröd


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Ruwenzori
Gott der eindeutigen Zweideutigkeit
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BeitragVerfasst: Mi 24 Aug, 2005 13:22  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Je nachdem kann es auch sein, dass Du mit 4 Handkarten dasitzt und nicht dastehst Smile, aber ich sehe auch nur 4 für Dich.

Sebastian könnte allenfalls mal seinen Sanktus geben, ob es auch so gemeint ist, aber laut Regeln isses derzeit so.

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Zerro
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BeitragVerfasst: Mi 24 Aug, 2005 13:23  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ich würde sagen der dein Gegenspieler durfte wenn er nur 1 Karte noch abgeworfen hat auch nur auf 4 nachziehen...
Weil: " Der Spieler darf 1,2 oder 3 Karten abwerfen und dann 1,2 oder 3 Karten nachziehen"
Wenn ich total falsch bin- bitte nicht schimpfen*g*
Bin noch Noob

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Revenge
Göttin der Rache
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BeitragVerfasst: Mi 24 Aug, 2005 13:31  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ich schließe mich Geirröd an: Nicht auf 6 Karten nachziehen.



Zitat:
"Am Ende eines jeden Kampfes ergänzen beide Spieler ihre Kartenhand von ihren Nachziehstapeln auf 6 Karten. Wer bereits mehr als 6 Karten auf seiner Hand hat, behält die überschüssigen Karten."

Zitat:
Da ein Verzicht auf einen Kampfbeginn zwar kein beendeter Kampf ist, aber doch aktuell kein Kampf läuft, würde ich sagen, dass du wieder auffüllen dürftest.

Ich würde das absolut wörtlich nehmen. Dein Gegner hat auf der Kampfbeginn verzichtet und daher gibt es keinen beendeten Kampf. Und in den Regeln steht nicht "[...] wenn aktuell kein Kampf läuft [...]" sondern ganz ausdrücklich "[...] am Ende eines jeden Kampfes [...]". Hier gab es aber noch kein Ende des Kampfes, sondern nur einen Verzicht.

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BeitragVerfasst: Mi 24 Aug, 2005 14:09  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ich sehe das genau wie Zerro. Keiner von euch beiden darf auf 6 Karten auffüllen.
Derjenige der Verzichtet zieht nur soviele Karten nach wie er auch für den Verzicht abgeworfen hat.
Damit steht er am ende sogar mit 3 Karten da. AdW gespielt, 2 abgeworfen, 1 abgeworfen und eine nachgezogen.
Es steht nirgendwo in den Regeln das man bei einem Kampfverzicht auf 6 Karten auffüllen darf.

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Redamikanas
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BeitragVerfasst: Mi 24 Aug, 2005 14:14  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Nein @Ladoik & Zerro...

Derjenige der verzichtet, kann garantiert auf 6 Karten nachziehen,
denn so steht es in den Regeln Wink
Seite 9, Auf einen Kampfbeginn verzichten hat folgendes geschrieben:
...
Dann zieht der Startspieler so viele Karten von seinem Nachziehstapel, bis er wieder 6 Karten auf der Hand hat.
...

Ihr verwechselt es wahrscheinlich mit der Sf der Wassergeister.
"Jetzt darf ich bis zu 3 Karten aus meiner Hand abwerfen. Danach darf ich bis zu der selben Anzahl Karten nachziehen."


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BeitragVerfasst: Mi 24 Aug, 2005 14:20  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Uups, ich hätte geschworen das das anders in den Regeln steht.
Aber gut man kann sich irren *gg*.

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BeitragVerfasst: Mi 24 Aug, 2005 14:29  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ich les da auch so selten drin. *gg

Aber ein Stück tiefer steht, dass es den AdF gar nicht gibt ...
Regelheft auf Seite 9 ein Stück tiefer hat folgendes geschrieben:
Während durch einige Sonderaktionen Karten vom Abwurfstapel wieder ins Spiel zurückkehren können, sind die Anführeraktionen endgültig aus dem Spiel.

Wieder einer für die Errata ...

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Zerro
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BeitragVerfasst: Mi 24 Aug, 2005 15:48  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Okay die Regel ist inzwischen einfach überholt würde ich sagen. Die sollten mal eine neue Version vom Regelheft rausbringen...

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BeitragVerfasst: Mi 24 Aug, 2005 17:33  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ruwenzori hat folgendes geschrieben:
Ich les da auch so selten drin. *gg

Aber ein Stück tiefer steht, dass es den AdF gar nicht gibt ...
Regelheft auf Seite 9 ein Stück tiefer hat folgendes geschrieben:
Während durch einige Sonderaktionen Karten vom Abwurfstapel wieder ins Spiel zurückkehren können, sind die Anführeraktionen endgültig aus dem Spiel.

Wieder einer für die Errata ...


Sonderfunktion > Allgemeine Spielregel

So einfach ist das Wink - keine Errata notwendig (wie so oft nicht)

Grüße Geirröd


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BeitragVerfasst: Mi 24 Aug, 2005 17:37  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

naja... es ist nicht wirklich relevant, aber dennoch ist die von Ruwi zitierte Passage nicht korrekt.
Da steht schliesslich, dass man nicht einmal mit Hilfe von Sonderfunktionen AAs zurückholen kann,
was ja aber definitiv möglich ist (siehe AdF).

und jetzt genug hiervon,
tut ja nichts zum eigentlichen Thema beitragen...


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BeitragVerfasst: Do 25 Aug, 2005 02:37  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ich sekundiere ebenfalls die Meinung, daß nur derjenige auf sechs Karten nachziehen darf, der auf den Kampfbeginn verzichtet.

Gibt übrigens noch andere Situationen, einen Kampf mit weniger als sechs Karten zu beginnen zu müssen:
Der Gegner spielt vor dem Kampfbeginnverzicht statt des "Auserwählten der Weite" den "Auserwählten des Geistes", die "Feuergeister" oder "Weihe das Wasser der Balance".
Oder er spielt stattdessen eine Kaufkarte und ich verhindere den Drachenkauf mit "Für wen haltet Ihr Euch".
Oder er spielt irgendeine Aktionskarte, und ich interveniere mit "Wie könnt Ihr es wagen".

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BeitragVerfasst: Do 25 Aug, 2005 08:27  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Redamikanas hat folgendes geschrieben:
naja... es ist nicht wirklich relevant, ...

Ich finde es schon relevant - es führt zu der Annahme, dass die Spielregel es mit den Auserwählten nicht so genau nimmt, was den weiteren Schluß zuläßt, dass es doch anders gemeint sein könnte, als es jetzt in der Regel steht, und eben nur vergessen wurde korrekt auszuformulieren (weil zum Zeitpunkt der Formulierung vielleicht noch gar nicht klar war, dass es diese Situation überhaupt geben könnte).

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