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Melty
Gott der animierten Signaturen


Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 2865

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sonderregel nr 4 schreibt: Verlangt eine Sonderfunktion eine Handlung, so muss diese ausgeführt werden. Ist dies nicht in vollem Umfang möglich, so muss die Sonderfunktion so weit wie möglich ausgeführt werden. Einige Karten lassen einem die Wahl, eine Handlung auszuführen, oder sich zurückzuziehen oder einen Drachen zu versetzen. In diesen Fällen gilt: Entweder eine Handlung wird vollständig ausgeführt oder überhaupt nicht.
auf den beiden oben genannten charakteren steht "du darfst keine karten ohne sonderfunktion auslegen" aber nichts von "zurückziehen"
angenommen mein gegner legt einen dieser 2 burschen und ich habe nur karten ohne sonderfunktion:
wenn ichs genau nehme könnte ich doch einfach die sonderfunktion so weit erfüllen wie es geht indem ich karten ohne sonderfunktion auslege. ich habe mein bestes getan die sonderfunktion zu beachten aber besser gehts leider nicht (es sind immerhin karten die ich auslege ) und mein gegner ist wieder dran.
klar, bisher habe ich immer so gespielt das ich mich in o.g. fall zurückgezogen habe, aber rein theoretisch wäre meine lösung oben doch garnicht so arg falsch oder?
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Sleepy
Blue Moon Leader***


Alter: 51
Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 694
Wohnort: Dresden

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Falsch. Wenn Du die Sonderfunktion vollständig erfüllen kannst, so mußt Du das auch tun. Und du kannst die Sonderfunktion vollständig erfüllen, indem Du Dich zurückziehst.
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脳ある鷹は爪を隠す
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diggido
Blue Moon Emperor**


Alter: 44
Anmeldungsdatum: 04.04.2004
Beiträge: 1029
Wohnort: Mannheim - die Quadratestadt

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Naja, auf ner Karte ohne SF - also nur mit Werten - steht auch nicht drauf "Wenn du meine Stärke nicht erreichtst, musst du dich zurückziehen.", da das bereits von den Regeln abgedeckt wird und somit unnütz wäre. In deinem genannten Fall verhält es sich genauso: Du musst die angesagte Stärke erreichen, was dir durch eine SF erschwert wird. Kannst du die SF nicht erfüllen, kannst du auch die Stärke nicht erreichen und musst dich folglich zurückziehen.
Das mit dem "soweit wie möglich erfüllen" kommt in anderen Fällen zum Tragen, nämlich wenn man z.B. mit Saragokanas 3 Karten des Gegner aus dessen Hand ziehen darf, dieser (aus welchen Gründen auch immer) aber nur 2 Karten auf der Hand hat. Dann zieht man ihm die eine letzte Karte (der arme ) und hat damit "die SF soweit wie möglich ausgeführt".
Mir ist grad kein besseres Bsp. eingefallen, deshalb ergänzt meine Aussage oder verbessert mich, falls ich Sch..wachsinn von mir gebe!
Edit: Sllepy's pragmatischere Antwort kam wohl schneller...
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erml
Gott des krassmatischen Charismas & more


Alter: 53
Anmeldungsdatum: 18.12.2004
Beiträge: 2318

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Melty hat folgendes geschrieben: |
wenn ichs genau nehme könnte ich doch einfach die sonderfunktion so weit erfüllen wie es geht indem ich karten ohne sonderfunktion auslege. |
Da kann ich dir nicht folgen: Du erfüllst die SF (Du darfst keine Karten mit SF auslegen), indem du Karten ohne SF auslegst?
Sonderregel 4 bezieht sich z.B. auf Fälle, wie Bashdin, wenn ich nur 1 Karte auf der Hand habe, kann ich auch nur 1 abwerfen, und nicht 2, wie die SF vorschreibt.
Die SF auf Zundar und Korono Kos verbietet dir eine Handlung, die man wohl nicht durch das Gegenteil erfüllen kann.
Edit: Da waren andere wohl etwas schneller...
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Lindir
Blue Moon Fanatic


Alter: 49
Anmeldungsdatum: 03.05.2004
Beiträge: 165
Wohnort: Augsburg

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Melty hat folgendes geschrieben: |
sonderregel nr 4 schreibt: Verlangt eine Sonderfunktion eine Handlung, so muss diese ausgeführt werden. |
Das hier ist der springende Punkt: Zundar und Korono Kos verlangen keine Handlung, sondern verbieten eine! Vgl. "Du musst ... oder dich zurueckziehen" auf diversen anderen Karten.
Ich sehe da keinen Widerspruch.
Gruss
Lindir
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Revenge
Göttin der Rache


Alter: 39
Anmeldungsdatum: 20.01.2005
Beiträge: 5546
Wohnort: das eisige Fegefeuer

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Zitat: |
Falsch. Wenn Du die Sonderfunktion vollständig erfüllen kannst, so mußt Du das auch tun. Und du kannst die Sonderfunktion vollständig erfüllen, indem Du Dich zurückziehst.
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*100%-ig zustimm* Anders kannst du die SF ja nicht erfüllen.
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Rukus77
Blue Moon Leader


Alter: 48
Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 381
Wohnort: Gargazon

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Ich denke gleich wie Erml, denn das ist der einzige Fall wo eine Sonderfunktion nicht erfüllt werden kann. Denn bei den SF die im gegnerischen Zug wirken du must bis... (Bei Rauben der Pillar zB.) steht dann immer oder dich zurückziehen.
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Melty
Gott der animierten Signaturen


Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 2865

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erml hat folgendes geschrieben: |
Melty hat folgendes geschrieben: |
wenn ichs genau nehme könnte ich doch einfach die sonderfunktion so weit erfüllen wie es geht indem ich karten ohne sonderfunktion auslege. |
Da kann ich dir nicht folgen: Du erfüllst die SF (Du darfst keine Karten mit SF auslegen), indem du Karten ohne SF auslegst? |
ich weis schon das der vergleich etwas komisch ist.
übersetzt heist es: du darfst nur karten mit sonderfunktion auslegen.
wenn ich eine karte ohne sonderfunktion auslege habe ich immerhin die hälfte des verlangten erfüllt, indem ich eine karte ausgelegt habe.
aber mir is natürlich auch klar wie die SF gemeint ist. wollte ja nur etwas korinthenkacken
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Sleepy
Blue Moon Leader***


Alter: 51
Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 694
Wohnort: Dresden

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Naja, aber wie oben geschrieben: Selbst wenn wir korinthenkacken und (ohne Rücksicht darauf, wie die Texte mit Sicherheit gemeint sind) alles ganz wörtlich nehmen:
Dein Szenario funktioniert nicht, da Du die Sonderfunktion vollständig erfüllen kannst, indem Du Dich zurückziehst. Dann hast Du schließlich keine unerlaubte Karte gelegt (oder anders formuliert, Du hast nur erlaubte Karten gelegt - nämlich garkeine).
Somit: Sonderfunktion vollständig erfüllbar, jede teilweise Erfüllung ist damit untersagt.
Edit: Rechtschreibung...
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Lindir
Blue Moon Fanatic


Alter: 49
Anmeldungsdatum: 03.05.2004
Beiträge: 165
Wohnort: Augsburg

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Melty hat folgendes geschrieben: |
ich weis schon das der vergleich etwas komisch ist.
übersetzt heist es: du darfst nur karten mit sonderfunktion auslegen.
wenn ich eine karte ohne sonderfunktion auslege habe ich immerhin die hälfte des verlangten erfüllt, indem ich eine karte ausgelegt habe. |
Aehm, um mich mal kurz selbst zu zitieren:
Lindir hat folgendes geschrieben: |
Melty hat folgendes geschrieben: |
sonderregel nr 4 schreibt: Verlangt eine Sonderfunktion eine Handlung, so muss diese ausgeführt werden. |
Das hier ist der springende Punkt: Zundar und Korono Kos verlangen keine Handlung, sondern verbieten eine! |
Du musst die Regeln und die Sonderfunktionen hier schon woertlich nehmen. Es ist ja nicht Zufall, dass manche Formulierungen etwas komisch klingen (zB. "Du darfst keine..., nachdum du eine..." statt "Du darfst nur eine"). Der Punkt ist halt der, dass manche Regeln eben nur bei bestimmten Formulierungen greifen...
Hier ist es jetzt so, dass Zundar nicht sagt: "Du musst einen Charakter legen, moeglichst mit Sonderfunktionen!" -- Ganz im Gegenteil, Zundar verlangt KEINE Handlung! Er verbietet eine. Damit ist Sonderregel 4 einfach nicht anwendbar, egal wie man die Sonderfunktion uebersetzt oder uminterpretiert. Punkt.
Trotz harscher Worte, schoenen Gruss
Lindir
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Ladoik
Gott der Rechtschreibung


Alter: 49
Anmeldungsdatum: 26.07.2004
Beiträge: 4752
Wohnort: Krefeld

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Ich sehe das ganz genau wie Lindir.
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Sleepy
Blue Moon Leader***


Alter: 51
Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 694
Wohnort: Dresden

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Selbst wenn draufstünde "Du darfst nur Karten mit Sonderfunktion auslegen" (auch ohne "oder Dich zurückziehen") greift mein obiger Post.
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