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Xelethotiras
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Alter: 53
Anmeldungsdatum: 08.03.2004
Beiträge: 1846
Wohnort: Wien

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Sonderfunktion: "Du darfst keine 2 oder mehr aktive Charaktere am Ende deiner Charakterphase haben."
Frage: Was passiert, wenn ich mehr als einen Charakter ausliegen habe? Werden diese abgeworfen?
Antwort: Nein, es ist schlichtweg nicht erlaubt, mehr als einen Charakter auszulegen. Kann man diese Sonderfunktion nicht erfüllen, so muss man sich in der Phase "Rückzug vom Kampf" zurückziehen. Merkt man es erst später, so gilt die besondere Regel Nr. 11, falls nichts anderes vereinbart wurde, und falls sie zutrifft.
Man kann also weder ein Charakter-Paar auslegen, noch zusätzliche FREI-Charaktere, noch mehrere GANG-Mitglieder. Es ist jedoch möglich, eine Gang zusammenzuschieben und nicht fortzuführen, auch wenn man einen neuen Charakter dieser Gang auslegt.
Auch wenn ich in diesem Zug Khind 23 "KhindKin" oder Khind 31 "Lass’ die Fäuste tanzen!" auslege, und damit mehr als einen aktiven Charakter haben sollte, dann ist das nicht zulässig. Es ist egal, ob ich die aktiven Charaktere in diesem Zug ausgelegt habe, oder in vorigen. Ich darf "KhindKin" jedoch auslegen, ohne seine Sonderfunktion zu benutzen (also als einzigen Charakter).
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